Der Antrag ab 01.04.2024 ist verbindlich einzusetzen. Eine Aufbrauchfrist für die bisherigen Anträge ist nicht vorgesehen. Wir weisen darauf hin, dass es kein zusätzliches Informationsblatt zum Elterngeldantrag mehr geben wird.
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Der Antrag ab 01.04.2024 ist verbindlich einzusetzen. Eine Aufbrauchfrist für die bisherigen Anträge ist nicht vorgesehen. Wir weisen darauf hin, dass es kein zusätzliches Informationsblatt zum Elterngeldantrag mehr geben wird.